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Fahrradschutzstreifen

Verfasst: 14.03.2024, 10:26
von Ostalbpinaut
Fahrradschutzstreifen!
Ich habe beruflich mit den überall neu hinzukommenden Fahrradschutzstreifen zu tun.
Persönlich halte ich nicht sehr viel davon, da sie aus meiner Sicht nur einen Pseudoschutz bringen.
Nur für alle zur Kenntnis auch wenn ich schon mehrmals Kopfschütteln geerntet habe bzw. schon 2 Mal den Vogel gezeigt bekam, wenn ich beim Abholen meiner Schwiegermutter neben dem Schutzstreifen geparkt habe.
Diese Schutzstreifen dürfen nur zum Ausweichen des Gegenverkehrs mit dem KFZ überfahren werden. Seit einer Novelle der STVO darf darauf mit dem KFZ nicht einmal gehalten werden.
Es muss auch trotzdem innerorts 1,5 m und außerorts 2,0 m Abstand zum Radfahrer eingehalten werden, auch wenn diese/dieser am linken Rand des Schutzstreifen fahren sollte.

Re: Fahrradschutzstreifen

Verfasst: 14.03.2024, 10:43
von upndown
Du meinst, du hast dich auf die Fahrbahn gestellt und den Schutzstreifen frei gelassen, damit ein Radler rechts von deinem abgestellten Auto vorbei fahren kann?

Re: test der Forenrechte

Verfasst: 14.03.2024, 14:24
von Ostalbpinaut
Ja genauso mache ich es immer!
Stefan: Das hab ich zum Test geschrieben, unter Fahrrad-Rechte

habe übrigens keine Berechtigung um Transport usw. zu lesen

Re: Fahrradschutzstreifen

Verfasst: 16.03.2024, 17:43
von upndown
Gestern musste ich den "Fahrradschutzstreifen" auf die Fahrbahn verlassen, weil ein Auto sich auf dem Fahrradschutzstreifen breit gemacht hatte. :shock:

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradschutzstreifen/#:~:text=Nur%20das%20%C3%9Cberfahren%20ist%20auf,mindestens%201%2C50%20m%20einhalten.

LG Uli